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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinrich ITS GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1. Lieferungen und Leistungen von Heinrich ITS GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen von Heinrich ITS GmbH bzw. des Herstellers ergänzt werden. Die den Produkten beiliegenden Lizenz- und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hersteller werden in die Überlassungsbedingungen von Heinrich ITS GmbH mit einbezogen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den produkt- und leistungsspezifischen Lieferanten- und/oder Herstellerbedingungen und den Lizenzbedingungen des Herstellers oder einzelvertragliche Regelungen von Heinrich ITS GmbH abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
1.3. Art und Bezeichnung der Gegenstände der Lieferungen und Leistungen sowie deren Menge ergeben sich aus dem Bestellschein, einem unterschriebenen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein oder der Rechnung.
1.4. Die Auswahl der Liefergegenstände ist nicht Gegenstand des Liefervertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein, ohne den der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Liefergegenstände, insbesondere der Software, und deren Eignung für die beabsichtigten Verwendungen und Anwendungen trägt. Die Software ist ablauffähig auf den von Heinrich ITS GmbH ausdrücklich benannten Geräten. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluß gültigen Produktbeschreibung des Herstellers. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z.B. über Kompatibilität mit Geräten bzw. Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.


2. Zustandekommen des Vertrages


2.1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot (Auftrag). Heinrich ITS GmbH kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.
2.2. Angebote von Heinrich ITS GmbH sind unverbindlich.
2.3. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar, es sei denn, Heinrich ITS GmbH bestätigt diese Eigenschaften ausdrücklich schriftlich als zugesichert. Die in den Beschreibungen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen und Unterlagen behält sich Heinrich ITS GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4. Die Beschaffenheit der von Heinrich ITS GmbH zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Unterlagen. Zur Beschaffenheit gehören nicht Eigenschaften, die aufgrund von Prospektmaterial oder Werbeaussagen erwartet werden können.
2.5. Es gelten die mit der Software ausgehändigten Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller inklusiv derer von Heinrich ITS GmbH und nachrangig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6. Einer weiteren Auftragsbestätigung (Zusatzauftrag) bedarf es nicht, wenn der Kunde oder Heinrich ITS GmbH diesen Gegenstand oder die Leistung zur Erfüllung einer Gesamtleistung (Projekt) benötigt. Insbesondere dann, wenn Betriebsbeeinträchtigungen oder Verzögerungen zu befürchten sind. Eine Berechnung der Lieferung oder Leistung durch Heinrich ITS GmbH bleibt hiervon unberührt.


3. Rücktritt


Neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten steht Heinrich ITS GmbH ein vertragliches Rücktrittsrecht zu nach folgender Maßgabe: Heinrich ITS GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist oder Heinrich ITS GmbH infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl Heinrich ITS GmbH alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.


4. Lieferungen und Leistungen

4.1. Konstruktions- oder Formänderungen der Liefergegenstände, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Liefergegenstände nicht erheblich geändert werden, und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4.2. Mehr- oder Minderlieferungen bei drucktechnischen Erzeugnissen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und lösen weder Schadensersatz noch Gewährleistungsansprüche aus und können somit nicht beanstandet werden. Bei Sonderanfertigungen bzw. geringen Auflagen sind Abweichungen bis zu 20 % zulässig. Die Abweichungen müssen für den Kunden jedoch zumutbar sein.
4.3. Heinrich ITS GmbH behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und -leistungen vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Heinrich ITS GmbH für den Kunden zumutbar ist.
4.4. Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und somit nicht garantiert. Bei Verzug eines angebenden Liefertermins ist der Kunde weder zur Stornierung/Rücktritt noch zum Verlangen auf Schadenersatz berechtigt. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt oder bei von Heinrich ITS GmbH oder deren Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die von Heinrich ITS GmbH oder deren Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Leistung zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 12 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung gemäß § 275 Abs. 4 BGB.
4.5. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.6. Der Kunde kann acht Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Heinrich ITS GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Übernahme des vom Verzug betroffenen Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Heinrich ITS GmbH in Verzug.
4.7. Ist Heinrich ITS GmbH in Verzug, ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Vermögensschadens bei einfacher Fahrlässigkeit von Heinrich ITS GmbH ausgeschlossen.
4.8. Bei Unterstützungsleistungen von Heinrich ITS GmbH ist Heinrich ITS GmbH nur für die Unterstützungsleistung und der Kunde für das Gesamtergebnis verantwortlich.
4.9. Schulungsleistungen
Die Vereinbarung über die Durchführung der Schulungsleistungen erfolgt unter der Bedingung, dass die von Heinrich ITS GmbH benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungsprogramm. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und -zeitraum können aus wichtigem Grund von Heinrich ITS GmbH geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil, und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er die Hälfte der vereinbarten Vergütung zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden von Heinrich ITS GmbH nach. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil, und erklärt der Kunde den Rücktritt nicht bis einen Tag vor Schulungsbeginn, hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
4.10. Heinrich ITS GmbH kann seine Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
4.11. Reaktionszeiten und Reparaturdauer sind nicht garantiert und Aussagen hierzu, sei es schriftlich oder mündlich, grundsätzlich unverbindlich. Es sei denn, es ist ein zusätzlicher und für den Kunden kostenpflichtiger Wartungsvertrag mit garantierten Zeiten zwischen dem Kunden und Heinrich ITS GmbH abgeschlossen.


5. Softwareüberlassung

5.1. Heinrich ITS GmbH räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung von Heinrich ITS GmbH und einer Ergänzung des Vertrages.
5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.
5.3. Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Kunde hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der Benutzer abhängige Netzwerklizenz entrichtet. Falls Sie über eine Lizenz für mehrere Benutzer verfügen, muss der Kunde angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software benutzen, nicht die Zahl der Lizenznehmer übersteigt.
5.4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von Heinrich ITS GmbH gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
5.5. Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf von Heinrich ITS GmbH gelieferten Geräten vorinstalliert ist, ist Heinrich ITS GmbH bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert zu lassen und über den Verbleib des externen Datenträgers Aufzeichnungen zu führen, die Heinrich ITS GmbH einsehen kann.
5.6. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Für den Verlust von Daten haftet Heinrich ITS GmbH in keinen Fall, es sei denn es handelt sich um Vorsatz.
5.7. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angesprochenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn Heinrich ITS GmbH nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
5.8. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
5.9. Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei Heinrich ITS GmbH.
5.10. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken von Heinrich ITS GmbH zu gebrauchen.
5.11. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen der Heinrich ITS GmbH, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.
5.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware - insbesondere Software - weiterzuveräußern. Er besitzt ferner nicht das Recht einer Weiterlizenzierung. Bei Be- oder Weiterverarbeitung der Software durch den Kunden erwirbt Heinrich ITS GmbH hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Heinrich ITS GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.13. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Nr. 5, so kann Heinrich ITS GmbH das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser Unterlassungsaufforderung mit Fristsetzung und angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung nach Ablauf der Nachfrist schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.
5.14. Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik bei Softwareentwicklung ist es trotz allergrößter Sorgfalt nicht möglich Software fehlerfrei zu erstellen, aus diesem Grund gilt eine Software als fehlerfrei, wenn sie in der im Handbuch oder der Hilfe beschriebenen Weise funktioniert. Das Gleiche gilt für Anpassungen, Änderungen und/oder Erweiterungen von Software.
5.15. Bei Anpassungen, Änderungen und/oder Erweiterungen von Software erwirbt der Kunde nur das Nutzungsrecht daran, das Eigentum verbleibt in jedem Fall bei der Heinrich ITS GmbH. Heinrich ITS GmbH ist jederzeit berechtigt anderen Kunden hieran gegen Gebühr ebenfalls ein Nutzungsrecht einzuräumen, auch wenn die Entwicklung durch den Kunden voll bezahlt wurde. Einen Anspruch auf Rückerstattung oder Provision aus einem zusätzlichen Verkauf hat der Kunde nicht.


6. Mitwirkung des Kunden

6.1. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z. B. Kabelverlegung, Setzen von Steckdosen, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen von Heinrich ITS GmbH durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und von Heinrich ITS GmbH neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte von Heinrich ITS GmbH gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt.
6.2. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben von Heinrich ITS GmbH bzw. Herstellers her.
6.3. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.4. Auf Anforderung von Heinrich ITS GmbH stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde.
6.5. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht Heinrich ITS GmbH Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung.
6.6. Der Kunde wird zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.


7. Übergabe

7.1. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung länger als vierzehn Tage ab Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige von Heinrich ITS GmbH in Verzug, so kann Heinrich ITS GmbH dem Kunden eine Nachfrist von vierzehn Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.
7.2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Heinrich ITS GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.3. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.
7.4. Verlangt Heinrich ITS GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 50 % des Preises der Liefergegenstände bzw. der Leistung. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Heinrich ITS GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
7.5. Heinrich ITS GmbH kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die sie für die erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.


8. Gefahrübergang

8.1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Liefergegenstände an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Heinrich ITS GmbH noch andere Leistungen, z. B. Versendung und Installation, übernommen hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.
8.2. Auf Wunsch des Kunden werden auf seine Kosten die zu versendenden Liefergegenstände durch Heinrich ITS GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
8.3. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über. Heinrich ITS GmbH ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
8.4. Heinrich ITS GmbH stellt eine vertragsgemäße erbrachte Dienstleistung (erstellte Software und/oder Hardware- bzw. Software-Installation) durch unverzügliche Anzeige gegenüber dem Kunden/Auftraggeber zur Abnahme bereit. Die Lieferung der Dienstleistung steht der Anzeige gleich.
Nimmt der Kunde/Auftraggeber nach Bereitstellung der Dienstleistung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung das Werk nicht ab, so gilt die Dienstleistung eine Woche nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden/Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. 8.5. Lieferscheine und Dienstleistungsberichte können auch dann berechnet werden und sind zur Zahlung fällig, wem sie vom Kunden nicht unterschrieben sind, Heinrich ITS GmbH jedoch anhand von Aufzeichnungen (Lieferscheine, Dienstleistungsberichte, Ergebnis, Mail, Protokoll, usw.) nachweist, dass die Leistung erbracht wurde.


9. Preise, Zahlungsbedingungen

9.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste der Heinrich ITS GmbH. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz der Firma Heinrich ITS GmbH. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.
In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
9.2. Die Rechnungen von Heinrich ITS GmbH sind innerhalb von zehn Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen.
Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Bei Mitnahmekäufen ist der Rechnungsbetrag sofort bar fällig.
9.3. Stimmt Heinrich ITS GmbH nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen Heinrich ITS GmbH und dem Leasingunternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Nr. 9.6 zu leisten.
9.4. Heinrich ITS GmbH behält sich das Recht vor, bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Personalkosten-, Arbeitsmittel- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde, wenn er nicht Kaufmann ist, ein Rücktrittsrecht, das binnen einer Woche nach Zugang der Erhöhungsmitteilung schriftlich auszuüben ist.
9.5. Alle Forderungen von Heinrich ITS GmbH werden innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig, wenn die Zahlungstermine und fristen ohne Grund nicht eingehalten werden oder von Heinrich ITS GmbH eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Die Bestimmung gemäß Nr. 3 bleibt unberührt.
9.6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Heinrich ITS GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
9.7. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen von Heinrich ITS GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
9.8. Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung.
9.9 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von Heinrich ITS GmbH - einschließlich etwaiger Rechtsanwaltsgebühren-, die Heinrich ITS GmbH durch den Zahlungsverzug des Vertragspartners oder dadurch entstehen, dass diese seinen Verpflichtungen trotz Mahnung von Heinrich ITS GmbH schuldhaft nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Inkassokosten von Heinrich ITS GmbH werden auf mindestens fünfzehn Prozent des Grundbetrags der Forderung angesetzt.
9.10. Ein Kunde befindet sich nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum automatisch im Zahlungsverzug, auch wenn er zuvor nicht gemahnt und/oder zur Zahlung aufgefordert wurde.
9.11. Angaben über Dienstleistung, Stunden, Tagessätze, Aufwand, Reparatur-, Installationsdauer oder allgemein Zeiten und Dauer sind immer unverbindlich. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen. Es gibt keine Fixpreise für Dienstleistung oder Projekte mit Dienstleistung.
9.12. Die Dienstleistungspreise richten sich jeweils nach der aktuell gültigen Dienstleistungspreisliste.
9.13. Bei bestimmter Software sind zusätzlich zu den Lizenzgebühren weitere Gebühren, so genannte Wartungsgebühren zu entrichten. Diese sind jeweils im Voraus für ein Jahr zu entrichten. Die Höhe ergibt sich aus Menge und Art der eingesetzten Software und ist Angebot, Auftrag, Vertrag und/oder Rechnung zu entnehmen. Ein Verzug dieser Zahlung berechtigt Heinrich ITS GmbH zum sofortigen Einstellen der Unterstützungsleistung für den Kunden. Ein Schadensersatzanspruch von Heinrich ITS GmbH bleibt hiervon unberührt.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Heinrich ITS GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die Heinrich ITS GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
10.2. Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
10.3. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt von Heinrich ITS GmbH seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt der Kunde von Heinrich ITS GmbH mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.
10.4. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen steht Heinrich ITS GmbH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Preises des verarbeiteten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Preis der anderen Sache ergibt. Erwirbt der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache, sind sich Heinrich ITS GmbH und Kunde darüber einig, dass der Kunde von Heinrich ITS GmbH Miteigentum an der durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Preises des Liefergegenstandes zum Preis der anderen Sache einräumt. Veräußert der Kunde die neue Sache, gilt Nr. 10.3 entsprechend. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Preises des verarbeiteten oder verbundenen Liefergegenstandes.
10.5. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung treuhänderisch für Heinrich ITS GmbH einzuziehen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist Heinrich ITS GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis und das Weiterveräußerungsrecht des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Heinrich ITS GmbH nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung die Sicherungsabtretung offen legen bzw. die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Käufer verlangen und die abgetretenen Forderungen verwerten.
10.6. Bei einem berechtigten Interesse von Heinrich ITS GmbH hat der Kunde von Heinrich ITS GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen Dritte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen auszuhändigen. Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Zugriffe Dritter hat der Kunde Heinrich ITS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde trägt die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe Dritter.
10.7. Kommt der Kunde infolge Mahnung in Zahlungsverzug, ist Heinrich ITS GmbH nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Heinrich ITS GmbH ist kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht Heinrich ITS GmbH dies ausdrücklich erklärt hat oder das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Heinrich ITS GmbH ist nach vorheriger Androhung berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dessen Erlös zu befriedigen.
10.8. Der Kunde wird im Eigentum von Heinrich ITS GmbH befindliche Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern.
10.9. Bei Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass für Heinrich ITS GmbH ein dem verlängerten Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht eingeräumt wird.


11. Ansprüche und Verjährung von Mängel

11.1. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängel im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen in 2 Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Für Vollkaufleunte gilt eine Gewährleistung von einem Jahr. Besondere Einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
11.2. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterkauf, insb. Die §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen rechts- und/oder Sachmängel verjähren in einem Jahr. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
11.3. Die Verjährung beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer muss Heinrich ITS GmbH den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Heinrich ITS GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
11.4. Heinrich ITS GmbH behält sich vor, nach eigener Wahl Mängel von Leistungen zu beheben sowie mangelhafte Produkte zu repariere, auszutauschen (Nacherfüllung) oder dem Kunden das Recht einzuräumen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Macht Heinrich ITS GmbH von dem Recht auf Nacherfüllung gebrauch kann Rücktritt oder Minderung erst dann verlangt werden, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder Heinrich ITS GmbH mit der zugesagten Nacherfüllung in Verzug gerät; im Verzugsfall gilt Ziffer 14. Schadensersatz bzw. Aufwandsersatz ist bei Mängelansprüchen ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 14.1 gehaftet wird. Allerdings hat Heinrich ITS GmbH die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit die Aufwendungen sich nicht darauf beruhen, dass die Produkte nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, es sei denn die Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßen verbrauch. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Heinrich ITS GmbH über. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten werden weder Verjährungsfristen verlängert noch treten neue in Kraft.
11.5. Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Heinrich ITS GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl (Soft- und/oder Hardware) zusammenarbeiten. Die Software gilt als mängelfrei, wenn sie in der im Handbuch oder der Hilfe beschriebenen Weise funktioniert.
11.6. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von Heinrich ITS GmbH je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion, durch Lieferung von Patches oder bei geringfügigen Fehlern durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers berichtigt.
11.7. Jegliche Mängelansprüche entfallen, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Heinrich ITS GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Heinrich ITS GmbH bzw. den Hersteller Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Mängelansprüche umfassen nicht die Behebung von Mängeln, die darauf beruhen, dass andere Komponenten der Kundensystemumgebung nicht in der Lage sind, Daten fehlerfrei zu verarbeiten und mit Heinrich ITS GmbH Produkten korrekt auszutauschen.
11.8. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist Heinrich ITS GmbH berechtigt, die Heinrich ITS GmbH entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu bekommen.
11.9. Die Erbringung von Gewährleistungspflichten kann Heinrich ITS GmbH auch durch seine ErfüllungsgehiIfen (z. B. Hersteller oder Subunternehmer) durchführen lassen.


12. Herstellergarantien von Dritten

Ist Heinrich ITS GmbH nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden Heinrich ITS GmbH eine über die Ziffer 11 hinausgehende Garantie, wird Heinrich ITS GmbH den Kunden hierüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht Heinrich ITS GmbH nicht ein.


13. Heinrich ITS GmbH Herstellergarantie

13.1 Den Käufern von Eigenmarkengeräten der Firma Heinrich ITS GmbH, die Heinrich ITS GmbH verkauft hat, leistet Heinrich ITS GmbH zusätzlich zu den dem Käufer zustehenden gesetzlichen Rechten Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen (Hardware-Garantie). Die Garantie bezieht sich nicht auf etwa mitgelieferte Software.
13.2 Die Garantie übernimmt Heinrich ITS GmbH freiwillig. Die gesetzlichen Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
13.3 Die Garantie gilt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs des Heinrich ITS GmbH PC´s oder Server Gerätes durch den Verkäufer an den Käufer.
13.4. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass Heinrich ITS GmbH Geräte, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl von Heinrich ITS GmbH instand gesetzt oder durch ein gleich- oder höherwertiges ausgetauscht werden. Ein Anspruch auf den Austausch durch ein identisches Ersatzteil besteht nicht. Ausgetauschte Geräte und Teile gehen in das Eigentum von Heinrich ITS GmbH über. Die Kosten von Material und Arbeitszeit für die Garantieleistung werden von der Heinrich ITS GmbH getragen. Die Kosten des Versandes und seiner sonstigen Aufwendungen trägt der Käufer. Die Kosten für die Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt Heinrich ITS GmbH.
13.5. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, sowie für externe angeschlossene Geräte (z.B. Tastatur, Maus, Monitor, Drucker etc.). Ebenso übernimmt Heinrich ITS GmbH keine Garantie für Heinrich ITS GmbH PC´s oder Server Geräte, die als Gebrauchtgeräte verkauft wurden.
13.6 Die Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit unter Vorlage des Kaufbeleges und des Heinrich ITS GmbH PC´s oder Server Gerätes bei Heinrich ITS GmbH geltend gemacht werden.
13.7 Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Weg zu oder von der Stelle, die die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand gesetzte Gerät wieder ausliefert, trägt der Käufer.
13.8. Ausgenommen von dieser Garantie sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen (z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag), Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden.
13.9. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises nicht begründet.
13.10 Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie ein neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
13.11. Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der Garantiefrist. Für einen innerhalb der Garantiefrist geltend gemachten, aber nicht beseitigten Fehler, ist die Verjährung bis zur Beseitigung des Fehlers gehemmt. In diesem Fall tritt die Verjährung jedoch spätestens zwei Monate nach der letzten Garantieleistung oder der Erklärung ein, dass der Fehler beseitigt sei oder kein Fehler vorläge.


14. Mängelhaftung

14.1 Heinrich ITS GmbH haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Heinrich ITS GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, sowie in den Fällen in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Für die Vernichtung von Daten haftet Heinrich ITS GmbH im Falle von Vorsatz und nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
14.2 Heinrich ITS GmbH haftet weiter für Garantien die schriftlich von Heinrich ITS GmbH abgegeben wurden. Diese Haftung besteht nur für solche Schäden, vor denen die Garantie schützen sollte.
14.3 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Heinrich ITS GmbH nicht. Dies gilt insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder Einschränkungen im Betrieb des Kunden.
14.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von Heinrich ITS GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
14.5 Heinrich ITS GmbH haftet nicht für Verzug oder Pflichtverletzungen, wenn Ursachen vorliegen, die Heinrich ITS GmbH mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen kann.
14.6. Und nur bei einer den Vertragszweck gefährdeten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Heinrich ITS GmbH, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist der Schadenersatz dem Grund und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt Heinrich ITS GmbH bei Vertragsabschluss nach den Heinrich ITS GmbH damals bekannte Umstände vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt.
14.7. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer 14 entsprechend. Eine weitergehende Haftung von Heinrich ITS GmbH ist ausgeschlossen.


15. Ausfuhrgenehmigungen

Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen - insbesondere US-amerikanischen - Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.


16. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, Heinrich ITS GmbH von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Heinrich ITS GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Heinrich ITS GmbH ist berechtigt, aufgrund der Schutzbehauptungen Dritter notwendige Softwareänderungen auf eigenen Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


17. Nebenabreden, Vertragsänderungen und –ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.


18. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

18.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Heinrich ITS GmbH zuständige Gericht, soweit der Kunde Vollkaufmann ist oder der Kunde bei Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
18.2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
18.3. Die Vertragssprache ist deutsch.


19. Salvatorische Klausel

19.1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
19.2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das Gesetz über allgemeine Geschäftbedingungen, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 17.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.


20. Allgemeine Bestimmungen

20.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
20.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die nach diesen Bedingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendenden Bestimmungen gleichfalls anzuwenden.
20.3. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Heinrich ITS GmbH übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
20.4. Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens Heinrich ITS GmbH unverzüglich anzuzeigen.
20.5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer an Heinrich ITS GmbH bekannt zugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an Heinrich ITS GmbH zu erteilen.
20.6. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von Heinrich ITS GmbH gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.

 

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